Freitag, 30. Juli 2010

- letzte Aktualisierung: 30.07.2010 um 02:21 Uhr


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Altstadtfest 2005 fällt aus

Das Altstadtfest 2005 fällt aus! Foto: Wenzel

Das Altstadtfest 2005 fällt aus! Foto: Wenzel

Das Göttinger Altstadtfest 2005 fällt aus. Die bisherige Betreiberin, die BK Gastro und Catering Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, hat die Veranstaltung nach Angaben der Stadtverwaltung am Dienstag, 15. März 2005, abgesagt.

Ein anderer Gesamtveranstalter stehe wegen der mit der Durchführung des Festes verbundenen Auflagen und Kostenverpflichtungen kurzfristig nicht zur Verfügung, heißt es in einer Presseerklärung der Stadt. Oberbürgermeister Jürgen Danielowski bedauerte die Absage des traditionell am letzten Augustwochenende eines Jahres stattfindenden Festes, zeigte aber Verständnis für die Beweggründe.
Der Verwaltungsausschuss hatte im Dezember vergangenen Jahres die Veranstaltung des Festes im 30. Jahr seines Bestehens beschlossen und der BK Gastro und Catering GmbH die Verlängerung ihres Vertrages um ein Jahr angeboten. Dieses Angebot hat die Gesellschaft jetzt abgelehnt. Sie verweist dabei zur Begründung auf ein hohes finanzielles Risiko, auf bereits in den vergangenen Jahren entstandenen Defizite sowie auf eine Gerichtsentscheidung aufgrund einer Anwohnerklage, die für erschwerte Durchführungsbedingungen gesorgt habe.
Die Stadtverwaltung will jetzt unter den aktuellen Rahmenbedingungen in einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Rates, der Verwaltung, der Pro City GmbH sowie Göttinger Kulturschaffenden eine Neukonzeption zur Zukunft eines Altstadtfestes ab 2006 vorbereiten. Man bedauere aber, dass mit der Entscheidung des bisherigen Vertragspartners die lange Tradition der insbesondere von jüngeren Menschen stark besuchten und größten südniedersächsischen Festveranstaltung beendet werde. Seit 1996 wird das Göttinger Altstadtfest ohne städtische Zuschüsse in privatwirtschaftlicher Verantwortung organisiert.
Die BK Gastro und Catering GmbH hat neben erheblichen Kostensteigerungen im engeren Veranstaltungsbereich den kontinuierlichen Rückgang von Mitteln aus Sponsorengeldern, Getränkeerlösen und Standgeldeinnahmen für ihre Entscheidung angeführt. Das Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Februar dieses Jahres bedeute in seinen Konsequenzen außerdem praktisch den Wegfall des Marktplatzes als zentralen Ort des Festgebietes. Weder könnten die mit einem Bühnenprogramm vor dem Alten Rathaus zusammenhängenden Getränkeumsätze in der erfahrungsgemäß umsatzstärksten Zeit am Samstagabend nach 22 Uhr noch die bisherigen Standeinnahmen erzielt werden. Infolge dieses Urteils bestehe für jeden Veranstalter eines Altstadtfestes eine große Planungsunsicherheit.

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