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Sportgericht fällt Urteil
Drei Monate Sperre für RSV 05-Spieler
Wegen rassistischer Äußerungen hat das Verbandssportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes (VSG) unter Vorsitz von Johannes Budde (Barßel) in Barsinghausen die Spieler Julian Keseling und Christian Horst vom Oberligisten RSV Göttingen 05 zu einer Sperre von drei Monaten verurteilt.
Die beiden Oberligafußballer sollen im Spiel BV Cloppenburg gegen RSV Göttingen 05 (4. Dezember 3:0) einen Gegenspieler unter anderem mit den Worten „Verpiss dich, du schwarzes Schwein“, beleidigt haben.
Der Schiedsrichter hatte nichts gehört und deshalb auch keine Eintragung im Spielbericht vorgenommen.
Wegen einer weiteren Äußerung, die keinen rassistischen Hintergrund hatte, wurden die beiden Göttinger Spieler zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro belegt.
Die Kosten des Verfahrens tragen je zur Hälfte die beiden Göttinger Spieler. Eine Berufung ist innerhalb von sieben Tagen nach schriftlicher Zustellung des Urteils möglich.
Der Schiedsrichter hatte nichts gehört und deshalb auch keine Eintragung im Spielbericht vorgenommen.
Wegen einer weiteren Äußerung, die keinen rassistischen Hintergrund hatte, wurden die beiden Göttinger Spieler zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro belegt.
Die Kosten des Verfahrens tragen je zur Hälfte die beiden Göttinger Spieler. Eine Berufung ist innerhalb von sieben Tagen nach schriftlicher Zustellung des Urteils möglich.


